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Infos zum EU Mobilitätspaket - Tachoumstellung

DER DTCO 4.1 – OBLIGATORISCH UND NÜTZLICH ZUGLEICH
Die Bestimmungen des EU Mobilitätspakets 1 erfordern neue Kontrollgeräte, die sogenannte 2. Version des intelligenten Tachographen. Der DTCO 4.1 erfüllt diese gesetzlichen Anforderungen und behält gleichzeitig das bekannte Bedienkonzept bei, so dass sich Fahrer praktisch nicht umgewöhnen müssen. Für Fahrzeuge, die international unterwegs sind, entfällt mit diesem Gerät beim Grenzübertritt der bisherige Stopp, weil der DTCO 4.1 den Grenzübertritt automatisch registriert.

Der neue Tachograph ist spätestens ab 21. August 2023 in allen neu zugelassenen Fahrzeugen über 3,5 t Pflicht. Bis Juli 2026 müssen dann sukzessive alle Nutzfahrzeuge über 2,5 t, die internationale Transporte durchführen, mit den Geräten ausgerüstet sein.

Text und weiterere Infos erhalten Sie auf der VDO Homepage

VDO Homepage

Was kommt wann Grafik

 

Zusammenfassend....

bis 31.12.2024 müssen folgende Tachographen umgerüstet werden

  • analoge Tachographen

  • digitale Tachographen unter Release 4.0

 

bis 20.08.2025 müssen folgende Tachographen umgerüstet werden

  • digitale Tachographen mit Release 4.0 und 4.0e

 

Die Releasenummer finden Sie am Typenschild in der Druckerlade des Tachographens 

Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne persönlich und telefonisch zur Verfügung